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Sakowski Raumlufttechnik 

 

Wartung

 

Wir sind geschult nach VDI 6022

Betreiberpflichten nach VDI 6022

Der Paragraf 4 des Arbeitsschutzgesetzes gibt vor, dass der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind.

 

Der „Stand der Technik“ entspricht einer höheren Rechtsebene in der Rechtssprechung, als die „allgemein anerkannten Regeln der Technik".

 

Die technische Richtlinie VDI 6022 ist juristisch als rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch Gesetzescharakter.

Den Stand der Technik entsprechend, somit rechtlich bindend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, vor.

Die mikrobiologische Prüfung des Umlaufwassers von Sprühbefeuchtern ist halbmonatlich durchzuführen. Dieser Zeitraum kann auf monatliche Kontrolle verlängert werden, wenn:

- der Betreiber nachweisen kann, dass er die konstruktiven Hygieneanforderungen an die Wasseraufbereitung sowie an der Befeuchtungseinrichtung eingehalten hat

- mindestens drei aufeinander folgende mikrobiologische Prüfungen des Umlaufwassers die maximal zulässige Gesamtkoloniezahl unterschritten hat

Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dienen Ihnen, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz als Nachweis, über den Zustand der Anlagen. Sie können entsprechend handeln, Ihrer Beweispflicht nachkommen und ggf. Schaden abwenden.

 

Die Hygieneinspektion ersetzt nicht die turnusmäßige Wartung der Anlagen.

[1] VDI Richtlinie 6022 Verein Deutscher Ingenieure